Geplante Aktivrente ab 2026 – gilt sie auch für selbständige Musiker:innen?

Geplante Aktivrente ab 2026 – gilt sie auch für selbständige Musiker:innen?

Unterstütze jetzt die Petition für Gleichbehandlung!

Selbständige Musiker:innen stehen häufig vor einer doppelten Herausforderung: Sie arbeiten mit Herzblut, Kreativität und hohem Einsatz, doch ihre Altersabsicherung ist meist alles andere als gesichert. Unregelmäßige Gagen, projektbezogene Engagements und der ständige Druck, neue Aufträge zu finden, erschweren eine kontinuierliche Vorsorge erheblich.

Ab dem 1. Januar 2026 möchte die Bundesregierung mit der sogenannten Aktivrente1 eine neue Möglichkeit schaffen, um Menschen über das Renteneintrittsalter hinaus zum Weiterarbeiten zu motivieren – mit steuerlichen Entlastungen. Was auf den ersten Blick wie eine positive Reform wirkt, wirft jedoch viele Fragen auf – insbesondere für Selbständige.

Bleiben Musiker:innen, die freiberuflich arbeiten, wieder außen vor?


Was steckt hinter der Aktivrente?

Die Aktivrente – offiziell im Entwurf als „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter“ bezeichnet – soll dazu beitragen, älteren Menschen ein längeres, aktives Berufsleben zu ermöglichen. Sie soll Fachkräfte im Arbeitsmarkt halten und wertvolles Erfahrungswissen erhalten.

Nach aktuellem Stand sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:2

  • Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf künftig bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
  • Dieser Zusatzverdienst muss jedoch aus einer abhängigen Beschäftigung stammen, also aus einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
  • Selbständige, Freiberufler:innen, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirt:innen sowie Beamt:innen sind von dieser Begünstigung ausgeschlossen.

Konsequenzen für freischaffende Musiker:innen

Für selbständige Musiker:innen hätte das gravierende Folgen:

Da die steuerliche Vergünstigung ausschließlich für abhängig Beschäftigte gilt, blieben freiberufliche Tätigkeiten unberücksichtigt. Wer also nach dem Renteneintritt weiterhin unterrichtet, Auftritte gibt oder Studioarbeit leistet, würde nicht von der steuerfreien Hinzuverdienstregel profitieren.

Das beträfe auch Musiker:innen, die über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig abgesichert sind. Trotz regelmäßiger Beitragszahlungen wären sie weiterhin steuerlich benachteiligt. Ihre selbständigen Einnahmen würden wie bisher voll versteuert – während Angestellte im Rentenalter bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei behalten dürften.

Diese Ungleichbehandlung trifft eine Berufsgruppe, die ohnehin mit unregelmäßigen Einkommen zu kämpfen hat, besonders hart. Gerade Künstler:innen, die oft lebenslang kreativ tätig bleiben, würden hier strukturell benachteiligt.

Warum diese Regelung unfair ist

  • Ein Großteil der Musiker:innen arbeitet freiberuflich oder selbständig, nicht in festen Anstellungen.
  • Die Einnahmen schwanken stark, Engagements sind oft zeitlich befristet.
  • Viele wollen auch im Alter weiterhin künstlerisch aktiv bleiben – sei es durch Unterricht, kleinere Konzerte oder Projekte.

Gerade für diese Menschen könnte eine Aktivrente eine wichtige finanzielle Unterstützung und Motivation sein, ihre Erfahrung weiterhin einzubringen. Dass sie jedoch ausgeschlossen bleiben, vermittelt das Signal, ihre Arbeit sei im Alter weniger wert als die von Angestellten.

Die Petition: Gleiche Rechte für Selbständige!

Die Petition: Gleiche Rechte für Selbständige!

Auf der Plattform OpenPetition läuft derzeit eine Initiative mit dem Titel „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse!“.3

Die Petition macht deutlich, dass viele Selbständige – darunter auch Künstler:innen, Lehrkräfte und Publizist:innen – regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge leisten und teilweise sogar rentenversicherungspflichtig sind. Trotzdem sollen sie laut Entwurf von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen werden.

Die Initiator:innen sehen darin eine eklatante Ungleichbehandlung und verweisen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Sie fordern, dass die Aktivrente auch für Selbständige gelten müsse, um die eigentlichen Ziele der Reform – längere Erwerbstätigkeit und Nutzung der Erfahrung älterer Fachkräfte – wirklich gerecht und wirksam zu erreichen.

Die Petition zeigt eindrucksvoll, wie groß der Rückhalt innerhalb der selbständigen Kreativszene ist – und dass der politische Spielraum für eine gerechtere Regelung vorhanden wäre.

Fazit: Noch ist Zeit, etwas zu bewegen

Für selbständige Musiker:innen gilt bislang: Die geplante Aktivrente ist nicht zugänglich, da sie ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vorgesehen ist. Wer im Alter künstlerisch aktiv bleibt, geht derzeit leer aus – während Angestellte profitieren.

Doch der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Druck aus der Branche wächst, und jede Stimme kann dazu beitragen, eine faire Lösung zu erreichen.

👉 Unterstütze die Petition: Aktivrente auch für Selbstständige – Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse! Nur wenn sich viele Betroffene und Unterstützende melden, besteht die Chance, dass der Entwurf angepasst wird – für eine gerechte, moderne Aktivrente, die auch selbständige Musiker:innen einbezieht und ihre wertvolle Arbeit im Alter würdigt.


  1. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/10/2025-10-15-gesetzentwurf-zur-neuen-aktivrente.html? (zugegriffen am 06.11.2025) ↩︎
  2. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/10/2025-10-15-gesetzentwurf-zur-neuen-aktivrente.html? (zugegriffen am 06.11.2025) ↩︎
  3. https://www.openpetition.de/petition/online/aktivrente-auch-fuer-selbststaendige-wir-sind-keine-erwerbstaetigen-zweiter-klasse (zugegriffen am 06.11.2025) ↩︎

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