Umsatzsteuerreform in Bezug auf musikalische Bildung
Der Musikunterricht in Deutschland unterliegt grundsätzlich der Mehrwertsteuerpflicht, kann jedoch nach § 4 Nr. 21a UStG auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Befreiung greift, wenn die zuständige Landesbehörde …
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