Das Förderprogramm „Neue Künste Ruhr“ wird in 2022 fortgesetzt!

Bis zum 15. März beziehungsweise 15. Oktober 2022 können sich Kreative unterschiedlichster Herkunft und Profession für eine Förderung im Rahmen des NRW-Förderprogramm „Neue Künste Ruhr“ bei den zuständigen Bezirksregierungen bewerben.

Ziel des Programms ist es, durch die Förderung zukunftsweisende Kunstformen im Ruhrgebiet zu etablieren sowie zu verankern. Durch das Programm soll das Kulturelle Profil der Region bereichert sowie die nationale und auch internationale Sichtbarkeit gestärkt werden. Die Künstler:innen werden laut Isabel Pfeiffer-Poensgen, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, eingeladen, „die Metropole der Künste Ruhr zu ihrem Projekt zu machen“.

An wen richtet sich dieses Förderprogramm?

Das Programm richtet sich grundsätzlich an alle Kreative aus den Bereichen der Digitalen Künste, der Urban und Digital Arts, der Elektronischen Musik sowie des Zeitgenössischen Zirkus, die in der Metropole Ruhr tätig werden wollen. Allerdings richtet sich das Programm auch an bereits bestehende Projekte. Diese sollen national sowie international bekannter sowie sichtbarer gemacht werden. Außerdem sind interdisziplinäre Projekte an den Schnittstellen der Neuen Künste ebenfalls förderfähig und ausdrücklich erwünscht.

Die Bewerbung erfolgt online. Beachtet bitte, dass eine Beratung durch die jeweilige Bezirksregierung vor der Antragstellung erforderlich ist.

Umfang des Förderprogramms

Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Empfänger-Art und beträgt bei kommunalen Zuwendungsempfängern (Festivals, Kompanien, Institutionen etc.) mindestens EUR 12.500 und für alle Künstler:innen, Kreative, Entwickler:innen, Designer:innen, Kulturmanger:innen mindestens EUR 5.000. Der Maximalbetrag liegt bei EUR 300.000 je Förderung.

Wie wird über geförderte Projekte entschieden?

Über Anträge kann nur im Rahmen der fürs Programm bewilligter Haushaltsmittel entschieden werden.

Die Laufzeit eines Projekts kann bis zu zwei Jahren betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Projektlaufzeit von drei Jahren möglich.

Eine vom Kulturministerium NRW bestellte Expert:innen-Jury, bestehend aus den Künstler:innen und Expert:innen Jasmin Siddiqui, Nazanin Noori, Silke Grabinger, Nora Al-Badri, Vladimir Ivkovic und Franziska Trapp, spricht die Förderempfehlungen aus. Förderentscheidungen erfolgen dann auf der Grundlage der Empfehlungen der Expert:innen-Jury.

Im Falle einer Projektförderung werden Regelungen zur Erfolgskontrolle getroffen, um die nachhaltigen Effekte eines Vorhabens zu messen. Die Basis für diese Regelungen bilden die im Projektantrag formulierten Projektziele.

Weitere Informationen zum Förderprogramm findet Ihr hier.