Wie ist die Musikschullandschaft in Deutschland organisiert und wieviel sollte oder kann guter Musikunterricht kosten?

Wie ist die Musikschullandschaft in Deutschland organisiert und wieviel sollte oder kann guter Musikunterricht kosten?

In unserem jüngsten Blogbeitrag zum Thema „Musikschulen“ haben wir uns gefragt, ob Musikschulen seit dem Herrenberg-Urteil einem noch größeren Risiko ausgesetzt sind oder ob wir einen bevorstehenden Wandel in der deutschen Musikschullandschaft erleben.

Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass es zunehmend wichtig ist, die bisherigen Strukturen zu überdenken. Eine Neuausrichtung von Strukturen und Prozessen, von Zielen, Inhalten und Methoden, die auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabemöglichkeiten ausgerichtet sind, erscheint angebracht. Dafür sollten die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die unserer Ansicht nach auch marktwirtschaftliche Elemente berücksichtigen sollten.

Wenn wir jedoch über Marktwirtschaft sprechen, ist es notwendig, die Einnahmen sowie die Kostenstruktur des gesamten Segments (öffentlich und privat organisiert) genauer zu betrachten. Insbesondere die Frage „Wie viel guter Musikunterricht kosten kann“ beschäftigt viele Menschen, sowohl Lehrer:innen als auch Schüler:innen bzw. Eltern. Gleichzeitig müssen wir untersuchen, ob dieser Preis angemessen und im internationalen Vergleich „marktgerecht“ ist.

In diesem Blogbeitrag werden wir uns genau diesen Fragen widmen.


Was ist der Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Musikschulen?

Künstlerische Bildung ist nicht nur für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung, sondern auch für die Bewahrung unserer kulturellen Identität und Vielfalt. Durch Investitionen in Musikschulen unterstützen wir nicht nur die nächste Generation von Musiker:innen, sondern tragen auch zur Stärkung unserer Gemeinschaften und zur Förderung einer lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft bei.

In Deutschland bieten sowohl öffentliche als auch private Musikschulen Unterricht an. Zum Stand vom 1. Januar 2023 gehörten 934 Musikschulen dem Verband deutscher Musikschulen an.1 Im Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) haben sich über 440 Musikschulen in freier und privater Trägerschaft organisiert.2

Öffentliche Musikschulen in Deutschland

Die öffentlichen Musikschulen in Deutschland lassen sich grundsätzlich in zwei verschiedene Organisationsformen unterteilen3: Musikschulen, die von öffentlichen Trägern oder als gemeinnützige Vereine geführt werden.

Die öffentlichen Musikschulen sind dazu verpflichtet, im öffentlichen Auftrag musikalische Bildung für alle anzubieten und werden dementsprechend mit öffentlichen Mitteln subventioniert. Der Anteil dieser Fördermittel variiert je nach Bundesland und möglicherweise auch je nach der spezifischen Organisationsform. Die Nachteile dieser Finanzierungsform treten besonders deutlich in Zeiten knapper Haushaltsmittel zutage. Dies liegt daran, dass die Gebühren für die Schüler:innen nicht anhand der Nachfrage, sondern der Finanzlage der Gemeinde festgelegt werden. Aktuell erleben wir erneut intensive Diskussionen über die Erhöhung dieser Gebühren, sowohl aufgrund des Herrenberg-Urteils als auch wegen des allgemeinen Sparbedarfs der Kommunen.

Wir vermuten, dass einige Gemeinden dieses Problem möglicherweise umgehen möchten, indem sie sich aus der Finanzierung von Musikschulen als gemeinnützige e.V. zurückziehen. Diese Annahme basiert unter anderem auf der Entwicklung der Anzahl der e.V.-organisierten Musikschulen in Deutschland. Aus der vorliegenden Tabelle geht hervor, dass der Anteil der kommunal verantworteten Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) seit 2000 gesunken ist, während der Anteil der e.V.-Musikschulen oder anderer Trägerformen kontinuierlich gestiegen ist.4 Ein weiteres Indiz dafür sind die Anzahl der Honorarverträge bei den öffentlichen Musikschulen sowie die Reaktionen auf das Herrenberg-Urteil.

Um einen groben Überblick über den Anteil der öffentlichen Mittel an den Gesamteinnahmen je nach Bundesland zu erhalten, kann die folgende Tabelle dienlich sein:

Quelle: VdM5

In Deutschland haben sich in den letzten Jahren freie Musikschulen etabliert, die unabhängig von den Kommunen arbeiten und grundsätzlich nicht subventioniert werden. Als private Unternehmen orientieren sie sich an den Anforderungen des Marktes. Es ist jedoch anzumerken, dass in einigen Bundesländern freie Musikschulen unter bestimmten Auflagen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) staatlich anerkannt werden. Dadurch erreichen sie offiziell das gleiche Leistungsniveau wie öffentliche Musikschulen und haben zumindest in gewissem Umfang Zugang zu Fördergeldern. Meist handelt es sich dabei um gemeinnützig organisierte Musikschulen, da gewinnorientierte Institutionen in der Regel keine Fördergelder erhalten.

Freie Musikschulen bieten grundsätzlich nur Angebote an, die nachgefragt werden, und das an Orten, wo eine Nachfrage besteht. Im Gegensatz dazu sind öffentliche Musikschulen breiter aufgestellt und versorgen oft auch ländliche Gebiete, zum Beispiel durch Kreismusikschulen. Dennoch können selbst in städtischen Gebieten öffentliche Musikschulen nicht die gesamte Nachfrage decken, wie lange Wartelisten zeigen. Unsere Beobachtung ist zudem, dass freie Musikschulen schneller auf neue musikalische Strömungen reagieren, da sie flexibler auf das Marktgeschehen eingehen müssen, um ihre Kosten zu decken. Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht darin, dass in einer Marktwirtschaft eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird, was zumindest nach deutschem Recht grundsätzlich vorhanden sein muss. Viele private Musikschulen sind zwar auf dem Papier gewinnorientiert, jedoch dürfte der „Gewinn“ in den meisten Fällen nicht höher sein als das, was Lehrer:innen an öffentlichen Musikschulen verdienen. Dies liegt vor allem daran, dass private Musikschulen in Konkurrenz zu öffentlichen Musikschulen stehen, die durch Zuschüsse gefördert werden, und auch zu privaten Musiklehrpersonen, die Unterricht zu günstigeren Preisen anbieten

können. Auch der steigende Anteil an Online-Angeboten spielt eine Rolle. Interessanterweise konnten wir keine aussagekräftige Studie zur Entgeltstruktur und deren Vergleich an Musikschulen in Deutschland finden, was jedoch eine lohnende Untersuchung wäre, insbesondere wenn sie mit den jeweiligen Kostenstrukturen verglichen würde.

Die Organisationsformen freier Musikschulen sind äußerst vielfältig. Sie reichen von einzelnen Musiker:innen über Zusammenschlüsse einzelner Musiklehrpersonen bis hin zu Musikschulen mit spezialisierten Fachgebieten oder Franchise-Unternehmen, sowie großen Einrichtungen mit mehreren tausend Schüler:innen. Viele Musiker:innen betätigen sich bereits während ihres Studiums nebenbei als Musiklehrpersonen. Grundsätzlich darf in Deutschland praktisch jeder Musikunterricht geben, solange er oder sie über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt. Es gibt keine einheitlich geschützte Berufsbezeichnung für Musiklehrer, jedoch gibt es verschiedene Abschlüsse, die als Qualifikation für den Beruf angesehen werden. Dazu gehören ein Musikstudium an einer Musikhochschule oder der Abschluss als staatlich anerkannter Musikpädagoge. Zumindest mit diesen Abschlüssen können Schüler:innen sicherstellen, dass ein Lehrer über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt.

Musikschule – laufende Kosten

Auch beim Betrieb einer Musikschule fallen verschiedene Kosten an, die bei der Preisbildung berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören u.a.

  • Mietkosten
  • Instrumente und Zubehör
  • Personalkosten
  • Marketingkosten
  • Finanzierungskosten
  • Versicherungen
  • Steuern

Die Mieten für Gewerbeimmobilien sind seit 2010 kontinuierlich gestiegen. Erst seit etwa 2020 stehen sie aufgrund der Unsicherheit über die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und der unklaren Auswirkungen des Homeoffice-Trends auf die benötigte Bürofläche sowie gestiegener Zinsen unter Druck. Die Entwicklung des Preisindex für Gewerbeimmobilien in Deutschland von 2003 bis 2023 ist im folgenden Diagramm dargestellt.

Branchenexperten prognostizieren eine Stabilisierung der Preise gegen Ende dieses Jahres. Es wird erwartet, dass die Abwärtstendenzen sich bald deutlich abschwächen werden, was auf die Stabilisierung der Zinsen, steigende Renditen und anhaltende Mietsteigerungen hindeutet.6 Für die Betreiber von Musikschulen bedeuten diese Entwicklungen weitere Kostensteigerungen, die bei der Preisgestaltung für den Unterricht berücksichtigt werden müssen.

Musikinstrumente sind grundsätzlich oft sehr teuer, da viele Faktoren wie Herstellungsqualität, verwendete Techniken und Materialien die Herstellungskosten beeinflussen. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, Musikinstrumente zu mieten, sind auch die Mietkosten nicht günstig und müssen durch die Unterrichtsgebühren „mitgetragen“ werden.

Wir haben bereits in unserem vorherigen Artikel über die Gehälter von Musiklehrern in Deutschland gesprochen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass eine steigende Anzahl von Musiker:innen darauf angewiesen ist, mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig einzugehen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.7 In der Vergangenheit wurde unserer Ansicht nach gerade an dieser Stelle „gespart“, insbesondere auf Seiten der öffentlichen Musikschulen. Obwohl grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass Musiklehrer an öffentlichen Musikschulen nach Tarifvertrag bezahlt werden, beschäftigen viele von ihnen Honorarkräfte. Die Bezahlung und Arbeitsbedingungen dieser Honorarkräfte werden frei ausgehandelt, ohne die engen Rahmenbedingungen eines Tarifvertrags zu berücksichtigen. Zudem sind selbstständige Musiker:innen in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert und müssen die entsprechenden Beiträge selbst tragen. Das Thema „Honorarverträge“ ist aufgrund des Herrenberg-Urteils aktuell sehr relevant. Den Artikel zu diesem Thema findet ihr hier.

Zu den Marketingkosten müssen wir nicht viel sagen. Marketing bedeutet unter anderem Kommunikation, und ohne Kommunikation geht bekanntermaßen gar nichts. Entsprechend kann man auf diese Kosten nicht verzichten. Man kann jedoch diese Kosten je nach Bedarf und Budget etwas besser steuern. Allerdings bedeutet das „Steuern“ an dieser Stelle nur eine bedingte Flexibilität, denn an dieser Stelle kann sehr schnell auch „falsch“ gespart werden.

Umsatzsteuerreform in Bezug auf musikalische Bildung

Grundsätzlich ist Musikunterricht in Deutschland mehrwertsteuerpflichtig, kann jedoch auf Antrag nach § 4 Nr. 21a UStG von der Umsatzsteuer befreit werden. Gemäß dieser Vorschrift ist der Musikunterricht umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen sich als ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung eignen. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang dürfte sein, dass es nicht darauf ankommt, aus welchem Grund die einzelnen Schüler:innen den Unterricht besuchen. Maßgeblich dürfte die Eignung der Einrichtung und nicht die Eignung der Schüler:innen sein.

Es muss jedoch angemerkt werden, dass die gelebte Praxis zeigt, dass das Erlangen der Umsatzsteuerbefreiung je nach Bundesland oder Kommune unterschiedlich aufwendig und mühsam sein kann. Wir hören und lesen zum Beispiel über Fälle, bei denen Anträge auf Umsatzsteuerbefreiung teilweise jahrelang nicht bearbeitet werden.

Eine relativ neue Entwicklung in diesem Zusammenhang begann im Jahr 2019, als die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 4 UStG vorlegte. Dieser weckte Zweifel daran, dass Musikunterricht in dem bisherigen Umfang weiterhin umsatzsteuerbefreit bleibt. Es gelang den Musikverbänden gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat jedoch, den Gesetzentwurf zurückziehen zu lassen und eine Überarbeitung anzustreben. Seitdem wird auf das neue Gesetz gewartet. Vor der letzten Bundestagswahl hatten sich sowohl SPD als auch CDU klar für den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht ausgesprochen.8  Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklung diese Gesetzesinitiative nehmen wird und ob es zu einem entsprechenden Gesetzesbeschluss kommt. Sollte das neue Gesetz keine Befreiung der Mehrwertsteuer auf Musikunterricht mehr vorsehen, würde dies unserer Ansicht nach neben dem Herrenberg-Urteil einen weiteren enormen Rückschlag für die Musikschulen bedeuten.

Wieviel sollte denn nun guter Musikunterricht kosten?

Wie bereits erwähnt, konnten wir leider keine aussagekräftige Studie zur Entgeltstruktur und ihrem Vergleich an Musikschulen in Deutschland finden. Unsere eigene Recherche aus verschiedenen Quellen und relevanten Forendiskussionen zeigte teilweise deutliche Unterschiede bei den Preisen je nach Stadt und Unterrichtsform auf. Einige Musikschulen verlangen hohe zweistellige Preise pro Stunde, während einige Privatlehrer mit 15 bis 20 Euro pro 30 Minuten geradezu günstig erscheinen. Erfahrenere Musiker:innen sind grundsätzlich teurer als Lehrkräfte, die gerade erst ihre Ausbildung an einer Musikhochschule abgeschlossen haben oder noch studieren. Preise zwischen 60 und 80 Euro pro Stunde sind bei erfahrenen Musiklehrkräften keine Seltenheit.

Da wir keine aussagekräftige Studie finden konnten, wollten wir uns nach den Preisen im europäischen Vergleich umsehen. Dabei haben wir sowohl Preislisten vieler Musikschulen als auch relevante Forendiskussionen analysiert. Die Ergebnisse unserer Auswertung deuten darauf hin, dass es keinen Spielraum nach oben gibt, was die Preise in Deutschland betrifft. Diese scheinen, insbesondere bei erfahrenen Lehrkräften, bereits eher am oberen Ende der festgestellten Range zu liegen.

In einigen Ländern werden bestimmte Referenzwerte veröffentlicht, wie zum Beispiel in Großbritannien. Die von der Musicians‘ Union empfohlenen Tarife berücksichtigen nach eigener Erklärung alle finanziellen Verpflichtungen einer Selbstständigkeit, wie Urlaubsgeld, Krankengeld, Rentenbeiträge und Elternzeit. Diese Tarife stellen eine empfohlene Untergrenze dar. Allerdings spiegeln sie nicht die regionalen Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten oder das Erfahrungsniveau wider, welche individuell berücksichtigt werden können. Die aktuell empfohlenen Stundensätze sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Quelle: musiciansunion.org.uk9

Vielleicht wäre es auch für Deutschland hilfreich, wenn solche „Orientierungswerte“ verfügbar wären. Eine gewisse Vergleichbarkeit würde nicht nur für mehr „echten“ Wettbewerb sorgen, sondern auch für ein durchgehendes gewisses Qualitätsniveau. Auf diese Weise könnte sich eine gewisse Nachfrage je nach Preissegment entwickeln. Der Staat könnte in diesem Fall eine andere Rolle einnehmen, beispielsweise durch die Steigerung der Angebote an musikalischer Früherziehung sowie einen möglichen kostenfreien Zugang zum Musikunterricht für alle Kinder bis zu einem bestimmten Alter.

Die musikalische Früherziehung wird hier beispielhaft erwähnt, da öffentliche Einrichtungen sich zunehmend aus diesem Bereich zurückziehen. Es wäre jedoch darüber nachzudenken, wie das Musikschulangebot im ländlichen Raum gestaltet werden könnte. Diese Herausforderung ist zwar nicht neu und betrifft viele Wirtschaftssegmente, aber sicherlich gibt es auch für das Musikschulangebot im ländlichen Bereich Lösungsansätze. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Integration innerhalb der bestehenden Schullandschaft.

Zusammenfassung

Es ist an der Zeit, die Bedeutung von Musikschulen anzuerkennen und ihnen die erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen, damit sie weiterhin einen wertvollen Beitrag zur künstlerischen Bildung und kulturellen Vielfalt leisten können. Nur durch aktives Handeln und Engagement für ihre Zukunft können wir sicherstellen, dass Musikschulen auch in den kommenden Jahren erfolgreich bleiben.

Dies sollte durch eine Neuausrichtung von Strukturen und Prozessen, von Zielen, Inhalten und Methoden erfolgen, die auf individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und Teilhabemöglichkeiten ausgerichtet sind. Nicht zuletzt sollte auch die Vergütungsstruktur der Musikschaffenden neu überdacht werden. Musikalische Ausbildung ist mehr als nur ein nettes Hobby. Musikunterricht muss bezahlbar bleiben, aber möglichst nicht auf Kosten hochqualifizierter Musiklehrer:innen, die von ihrer Arbeit leben müssen. Nur dann können diese dauerhaft qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Dies ist auch kein Widerspruch. Ein gewisser Wandel ist nötig. Ein erster Schritt könnte sein, dass wir uns dieses Problems bewusstwerden und vermehrt darüber sprechen. PianoMe ist bereit, dieser Diskussion den Weg zu ebnen, was wir mit unseren Artikeln zu diesem Thema gerne tun möchten. Wenn viele von uns sprechen, dann wird hoffentlich auch irgendwann die Politik aktiv.


  1. https://www.musikschulen.de/musikschulen/fakten/index.html (zugegriffen am 25.04.2024) ↩︎
  2. https://www.freie-musikschulen.de/bundesverband-der-freien-musikschulen/musikschulen-im-bdfm/ (zugegriffen am 25.04.2024) ↩︎
  3. https://www.musikschulen.de/medien/doks/vdm/richtlinien-des-vdm-2011_logo.pdf (zugegriffen am 25.04.2024) ↩︎
  4. https://www.musikschulen.de/medien/doks/jahresberichte/statistisches-jahrbuch-2018.pdf (zugegriffen am 25.04.2024) ↩︎
  5. https://www.musikschulen.de/musikschulen/fakten/finanzierungmusikschule/index.html (zugegriffen am 02.04.2024) ↩︎
  6. https://www.haufe.de/immobilien/investment/vdp-immobilienpreisindex_256_515900.html (zugegriffen am 25.04.2024) ↩︎
  7. https://miz.org/de/nachrichten/deutsches-musikinformations-zentrum-legt-studie-zur-wirtschaftlichen-lage-von-berufs-musizierenden-vor (zugegriffen am 02.04.2024) ↩︎
  8. https://www.musikschule-intern.de/schreckgespenst-mehrwertsteuerpflicht-fuer-den-musikunterricht/ (zugegriffen am 02.04.2024) ↩︎
  9. https://musiciansunion.org.uk/education-and-teaching/teaching-pay-and-employment/music-teaching-rates-of-pay (zugegriffen am 25.04.2024) ↩︎